Fahrschulbetriebswirtschaft nach § 18 (1, 5) FahrlG
Der Gesetzgeber fordert von allen Fahrlehrer/-innen beim Antrag auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis einen Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang.
Voraussetzungen:
- Die Vollendung des 25. Lebensjahr und es liegen keine Tatsachen vor, die die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen.
- Es liegen eine Tatsachen vor, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die Pflichten nach § 29 nicht erfüllen kann.
- Es ist die Fahrerlaubnisklasse vorhanden, für die die Fahrschulerlaubnis beantragt wird.
- mindestens 2 Jahre hauptberufliche Tätigkeit im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnis
- erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft
- ein erforderlicher Unterrichtsraum, erforderliche Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung
Termine und Anmeldung
Fahrschulzentrum Koblenz
- 11.11.2024 - 21.11.2024
Fahrlehrerausbildungsstätte Wetzlar
- 01.07.2024 - 11.07.2024
Fahrlehrerausbildungsstätte Kassel
- Für dieses Jahr ist keine Weiterbildung Fahrschulbetriebswirtschaft in Kassel geplant.